Scheindienstleistungsverträge mit Interim Managern sind ab 1. April 2017 verboten

Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) betrifft weit mehr als nur die klassische Arbeitnehmerüberlassung. Der Gesetzgeber geht damit auch gezielt gegen sogenannte Scheinwerk- und Scheindienstleistungs- Verträge  vor, um sogenannte „verdeckte Arbeitnehmerüberlassung“ zu unterbinden. Auch eine vorsorglich vorab eingeholte Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis (Vorratserlaubnis) kann rechtliche Sanktionen bei festgestellter „Fiktion von Arbeitsverhältnissen mit Entleihern“ nicht mehr vermeiden. Im Kontext hierzu […]

Rechtssicherheit für den Einsatz von Interim Managern

Es besteht eine große Unsicherheit bei der Gestaltung von Interim Management Verträgen. Dabei spiel es keine Rolle, ob der Vertrag direkt zwischen dem Interim Manager und dem Auftraggeber geschlossen wird oder ob ein Interim Management Provider zwischen geschaltet ist. Die Beteiligten sind sehr oft nicht sicher, wie sie mit dem Thema Scheinselbständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung (nur […]